Während mit zunehmendem Alter eine eventuelle Pflegebedürftigkeit sich langsam herausstellt, kann diese auch plötzlich auftreten. Eine Herzkrankheit, ein Schlaganfall oder ein schwerer Unfall kann einem Menschen sehr schnell die Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu einer selbstbestimmten Lebensführung entreißen. In dieser Situation müssen die Angehörigen aktiv werden und die betroffene Person unterstützen. Das Wichtigste vorweg sollte sein, dass Sie sich professionelle Unterstützung einholen. Klinische Sozialarbeiter oder auch kommunale Pflegestützpunkte sind hierbei unter anderem Ihre Anlaufstellen. Vor allem Sozialarbeiter unterstützen Sie während des Prozesses von der klinischen in die ambulante Betreuung eines Pflegepatienten.
Für die weiteren Schritte ist es entscheidend, dass der Pflegegrad des Betroffenen festgestellt wird. Von diesem ist abhängig, ob und inwieweit die Kostenträger, etwa Pflegekassen oder auch Berufsgenossenschaften, für die Bereitstellung von Hilfsmitteln und Umbauarbeiten oder den Kosten für einen Pflegedienst aufkommen. Mit dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist zunächst einiger bürokratischer Aufwand verbunden. Neben der Beantragung der Pflegestufe sollten beispielsweise rechtliche Vertreter oder Vollmachten für die zu pflegende Person festgelegt werden. Auch die Möglichkeit zur Stellung des Rentenantrages für den Betroffenen sollte bedacht werden.
Klare Strukturen sind für unseren Alltag sehr wichtig. Ein plötzlich eintretender Pflegefall kann hierbei zunächst für viel Chaos sorgen. Bewahren Sie auf jeden Fall einen klaren Kopf und verschaffen Sie sich einen Überblick. Bringen Sie dem Betroffenen schonend die neue Situation bei. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit, da es für viele nicht leicht ist, mit dem Verlust der Selbstständigkeit umzugehen.
Teilen Sie sich die anstehende Arbeit auf. Greifen Sie auf die angebotene Hilfe von Nachbarn, Freunden und weiteren Angehörigen zurück. Das kann für Sie bei der anstehenden Organisation eine deutliche Erleichterung darstellen. Als Beschäftigter haben Sie zudem das Recht, sich für maximal zehn Arbeitstage befreien zu lassen, um die notwendigen Schritte für die Pflege eines nahen Angehörigen einzuleiten. Sollte die Pflege für einen bestimmten Zeitraum in Ihrem Eigenheim nicht möglich sein, können Sie auf Kurzzeitpflegeplätze in entsprechenden Einrichtungen zurückgreifen. Dieser Anspruch steht Ihnen nach Feststellung der Pflegestufe für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zu.
Mit den Zuschüssen der Pflegekassen können Sie, je nach Pflegegrad, Umbaumaßnahmen an Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus vornehmen lassen. In unserem Preisbeispiel erfahren Sie, wie dadurch ein barrierefreies Bad realisiert werden kann.